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Artenschutz rund um die Uhr

03.03.2023 – 09:08

Seit vielen Jahren nimmt die Zahl der Tier- und Pflanzenarten kontinuierlich ab. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschloss 1973 künftig jährlich am 3. März den Welttag des Artenschutzes zu begehen, um an das Washingtoner Artenschutzabkommen 1973 zu erinnern. Durch das unterzeichnete Abkommen sollen bedrohte und wildlebende Tier- und Pflanzenarten geschützt und erhalten werden.

Welttag des Artenschutzes: Waldohreule in Baum

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Erst Artenschutz, dann Projektrealisierung

Die Realisierung eines Bauvorhabens beinhaltet oft unvermeidliche Eingriffe in Natur und Landschaft. Unsere Umweltexpert:innen achten bereits in der Planung und auch in der Umsetzung von Bauvorhaben auf Artenschutz und entwickeln Ausgleichsmaßnahmen. Eine frühzeitige und vollständige Berücksichtigung aller artenschutzrechtlicher Belange ist Voraussetzung für entsprechende Planungs– und Genehmigungsverfahren. Bereits im Vorfeld einer Baumaßnahme müssen fachgutachterliche Untersuchungen zum Artenvorkommen durchgeführt werden. Im Rahmen der Artenschutzprüfung (ASP) nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird ermittelt, ob das geplante Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt. Die ASP setzt eine ausreichende Bestandsaufnahme der vorhandenen prüfrelevanten Arten und ihrer Habitate voraus.

Für die letzte Kartiersaison 2021/22 wurde die DB E&C von der DB Netz für insgesamt vier Planfeststellungsabschnitte der Ausbaustrecke (ABS) zwischen Oberhausen und Emmerich am Rhein mit einer umfangreichen Erfassung planungsrelevanter Tierarten beauftragt. Auf rund 30 km Strecke ermittelten unsere Umweltexpert:innen das Vorkommen von Reptilien, Amphibien, Säugetieren und Vögeln.

Nachts wenn alles schläft…

…kamen unsere Umweltexpert:innen zum Einsatz. Entlang der ABS wurde nach einer speziellen Artengruppe Ausschau gehalten – den nächtlichen Jäger, die Eule. Der Untersuchungsbereich durchquerte vielfältige Landschaften mit innerstädtischen bis land- und forstwirtschaftlich geprägten Flächen. Dieser abwechslungsreiche Landschaftsraum entlang des Niederrheins ist geprägt von einer überproportionalen Artenvielfalt, unter anderem einem breiten Spektrum an Eulenvögeln, wie z.B. dem
Waldkauz (Strix aluco), der Waldohreule (Asio otus), der Schleiereule(Tyto alba) oder Steinkauz (Athene noctua). Fast alle unsere heimischen Eulenarten gelten in Deutschland als gefährdet und sind auf unterstützende Maßnahmen angewiesen.

Welttag des Artenschutzes: Steinkauz in Kopfeiche
Der Steinkauz, der Star vom Niederrhein

Eulenkartierung für aktiven Artenschutz

Bei der Nachtvogelkartierung wurde das tatsächliche Vorkommen an Eulenarten sowie ihre mögliche Betroffenheit durch das Bauvorhaben ermittelt.
Von Einbruch der Dunkelheit bis Mitternacht wurden zur Hauptbalzzeit zwischen Februar und April an zuvor festgelegten Streckenpunkten mittels Klangattrappen Revierrufe der Männchen der jeweiligen Art ausgesendet. Befindet sich ein Brutrevier in Hörreichweite, antwortet das ansässige Männchen dem vermeintlichen Rivalen, um seine Präsenz zu signalisieren und das Revier abzustecken. Diese Methode dient der sicheren Bestandserfassung und ermöglicht eine direkte Verortung des Revieres und künftigen Brutplatzes. In den Sommermonaten wurde eine abschließende Eulenkartierungen zum Brutnachweis durchgeführt. Hierbei wurden die zuvor im Wirkungsraum festgestellten Revierverortungen auf ein aktuelles Brutgeschehen geprüft und eine mögliche Betroffenheit ermittelt.

Planung von artenschutzrechtlichen Maßnahmen

Das Ergebnis der Bestandserfassung: Im Untersuchungsraum wurden zu schützende Tierarten entdeckt. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen planen unsere Expert:innen derzeit Ausgleichsmaßnahmen für eine dauerhafte ökologische Erhaltung der Eulenarten, wie z.B. die Errichtung technischer Überflughilfen mit Unterpflanzung heimischer Gehölze, die Erhaltung von nachgewiesenen Brutbäumen, sowie die Schaffung attraktiver großflächiger Ausgleichsflächen mit der Erfüllung artspezifischer Nist- und Nahrungshabitatpräferenzen.

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